AGB und Deponieregeln
Zugrundelegend gelten unsere allgemeinen Lieferungs-, Zahlungs- und Annahme- bedingungen und Betriebsordnung. Der Anliefernde versichert, dass er nur – die unter Material angegebenen Stoffe angeliefert hat und zu dem anerkennt, dass er für den Fall, dass sich diese Versicherung als unzutreffend erweisen sollte, alle Kosten übernimmt, die im Zusammenhang mit der notwendigen Entsorgung anfallen. Er erklärt ferner, dass ihm die Benutzungsbedingungen bekannt sind und diese von ihm anerkannt werden.
Beim Be- und Entladen ist den Weisungen unseres Personals Folge zu leisten, gesicherte und gekennzeichnete Haldenränder dürfen nicht überfahren werden. Bei selbst- verschuldeten Unfällen übernehmen wir keine Haftung.
Für das Überschreiten des zulässigen Gesamtgewichtes der Fahrzeuge übernehmen wir keine Haftung.
Unbefugten Personen ist der Zutritt zu den Betrieben nicht gestattet.